Die Strafverteidigung ist die Verteidigung eines Betroffenen, Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten im Rahmen eines Strafverfahrens. Wird die Strafverteidigung von einem Rechtsanwalt übernommen, gehört auch die Unterstützung des Betroffenen, des Beschuldigten usw. im Ermittlungsverfahren dazu.
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört im weiteren Sinne auch zum Strafrecht, soweit es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich gelagert ist. Die Sanktionen beschränken sich zumeist auf Bußgelder und Nebenfolgen (v.a. Fahrverbot).
Die Rechtsanwaltskanzlei Bert J. Wittenburg steht Ihnen in allen Stadien des Straf- und Bußgeldverfahrens zur Seite, zum Beispiel
- bei einer Strafanzeige,
- wenn Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung erhalten haben,
- im Falle einer Festnahme/Verhaftung oder wenn ein Haftbefehl gegen Sie ergangen ist,
- wenn Sie bereits in Untersuchungshaft sitzen und eine Haftprüfung/Haftbeschwerde beantragen wollen,
- wenn gegen Sie ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl ergangen ist,
- wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben,
- wenn Sie gegen ein Urteil in Rechtsbeschwerde, in die Berufung oder in die Revision gehen wollen oder
- wenn Sie eine Reststrafenaussetzung erreichen wollen.
Die möglichst frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts ist stets geboten, so ohne die Einsichtnahme in die Strafakten und die verständige Würdigung deren Inhalts eine vernünftige Strafverteidigung nicht möglich ist. Spätestens bei der Strafverteidigung bei Gericht oder bei Verhandlungen mit dem Staatsanwalt ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts angezeigt, da die gesetzlichen Möglichkeiten der Verteidigung im Strafprozess für einen Laien kaum verständlich sind. Ohne einen Rechtsbeistand läuft man schnell Gefahr, von dem mächtigen Apparat der Strafverfolgungsbehörden überfordert zu sein.
WICHTIG!!!
Machen Sie bitte selbst keine Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Wenden Sie sich so früh wie möglich an unsere Kanzlei!
Vergessen Sie bei alledem nicht, dass auch die Vertretung eines von einer Straftat Betroffenen von einem auf dem Gebiet des Strafrechts kundigen Rechtsanwalts am ehesten adäquat sicher gestellt werden kann. Wir stehen Ihnen daher selbstverständlich auch dann zur Seite, wenn Sie selbst Opfer eines Verbrechens geworden sind. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf …